Satzung der HelpGroup GmbH

Hier stellen wir Ihnen als Auszug unseres Gründungsprotokolls der HelpGroup GmbH die für die Öffentlichkeit und die Bewertung als Social Business Unternehmen relevanten Themen vor:


Gegenstand des Unternehmens

  • Gegenstand des Unternehmens ist, mit speziell entwickelten Produkten und sozialen Geschäftsmodellen mehr Spender und Spenden zur Unterstützung internationaler und nationale Hilfsprojekte zu gewinnen. Dies soll unter der Nebenbedingung erfolgen, das die Tätigkeit so viel einbringt, dass die dafür notwendigen Ressourcen in personeller und sachlicher Hinsicht professionell geleistet werden können. Alle Produkte und Produktmarken sind für eine Internationalisierung ausgelegt. Nach erfolgreicher Umsetzung in Deutschland sollen weitere Märkte erschlossen werden.
  • Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
  • Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.


Jahresabschluss, Gewinnverwendung

  • Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anhang) sowie erforderlichenfalls den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und zu unterzeichnen.
  • Die Bestellung von Abschlussprüfern und deren Auswahl bedarf eines Gesellschafterbeschlusses.
  • Grundsätzlich werden die Gewinne des Unternehmens zum weiteren Ausbau der Gesellschaft und ihres Unternehmenszwecks (§ 2) reinvestiert und als Gewinn vorgetragen.
  • Etwaige Nachrangdarlehen und deren Verzinsung zur Kapitalisierung des Unternehmens sowie weitere ausstehende Verpflichtungen werden nach der Erzielung eines positiven Cash Flow getilgt. Hierzu sollen innerhalb eines Geschäftsjahres möglichst nicht mehr als 50 % des Gewinns genutzt werden.
  • Die Gesellschafter können durch Mehrheitsbeschluss der bei Beschlussfassung vertretenen Stimmen, dem Gesellschafter „Aktion HelpDirect e.V.“ eine außerordentliche, disquotale Gewinnausschüttung zum weiteren Ausbau und Betrieb seiner Spendenplattform HelpDirect.org, dessen Qualität für das Unternehmen sehr wichtig ist, zukommen lassen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht aber nicht.


Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen

  • Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräußert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 50 % der Stimmen aller Gesellschafter zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt. Gleiches gilt für Verfügungen über Geschäftsanteile (insb. Belastungen durch Nießbrauchrechte und Pfandrechte), Eingehung von Treuhandverhältnissen, Unterbeteiligungen und die Übertragung von Geschäftsanteilen im Rahmen von Umwandlungen.
  • Vor der Abtretung des Geschäftsanteils oder Teilgeschäftsanteils ist dieser zunächst der Gesellschaft zum Nominalbetrag zum Kauf anzubieten. Beim Kauf durch die Gesellschaft gelten die Bestimmungen des § 33 GmbHG. Soweit die Gesellschaft dieses Ankaufsrecht nicht ausübt, ist der Geschäftsanteil oder Teilgeschäftsanteil dem Mitgesellschafter, Aktion HelpDirect e.V., und bei dessen Ablehnung des Angebotes durch diesen den anderen Mitgesellschaftern zu gleichen Konditionen wie der Gesellschaft zum Kauf anzubieten. Das Ankaufsrecht steht im letztgenannten Falle mehreren Mitgesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung zu. Dabei kommt der Verzicht eines oder einzelner Gesellschafter den übrigen Gesellschaftern zugute.
  • Für die Ausübung des Ankaufsrechts gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB betreffend das Vorkaufsrecht sinngemäß mit der Maßgabe, dass anstelle der Frist des § 510 Abs. 2 BGB eine solche von 6 Wochen tritt und der Kaufpreis den Nominalbetrag des Anteils beträgt.

Meinungen:

Dr. Brigitte Mohn
über die HelpGroup:
„Mit einer Vielzahl bemerkenswerter Beispiele trägt der sogenannte Dritte Sektor dazu bei, dass viele Leistungen für unsere Gesellschaft überhaupt bzw. in umfangreichem Maße… weiter

Burkhard Wilke
über die HelpGroup:
„Die Idee mit der HelpGroup als Unternehmen des „Social Business“ neue Fundraising-Formen zu bilden und damit auch neue Bevölkerungsschichten für die Unterstützung… weiter

Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher
über die HelpGroup:
„Das von Prof. Yunus entwickelte Social Business ist ein unternehmerisches Erfolgsrezept. Die HelpGroup ist eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das auf diesem Konzept sein… weiter

Dr. Hermann Falk
über die HelpGroup:
„Das Social Business-Modell der HelpGroup ist faszinierend. Ich verspreche mir davon gesellschaftliche Impulse mit der Folge, noch mehr Menschen und Unternehmen für Spenden und… weiter

News:

Deutscher Sportausweis und HelpGroup GmbH kooperieren…

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HelpGroup als Aussteller und Referent auf den mailingtagen Nürnberg und der Incentives & Cards 2010 in Wiesbaden…

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